Meine Fachgebiete

Medizinrecht

Auf dem Gebiet des Medizinrechts berate und vertrete ich niedergelassene Ärzte und Zahnärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe. Praxisgründung, Fragen der beruflichen Zusammenarbeit bis hin zur Begleitung der Praxisübergabe oder die Vertretung in Haftungsangelegenheiten gehören zu meinem Spektrum.

Die medizinrechtliche Beratung bildet einen besonderen Schwerpunkt der Kanzlei. Ich bin seit 25 Jahren auf diesem Fachgebiet tätig. Zudem verfüge ich über eine Qualifikation als Fachanwalt für Medizinrecht.

Ich berate Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, MVZ, Kliniken und sonstige medizinische Leistungserbringer in allen Bereichen des Medizinrechts, insbesondere gehören hierzu:

  • Ärztliches Gesellschaftsrecht
  • Vertragsgestaltung
  • Arzthaftung
  • Arztstrafrecht (Abrechnungsbetrug, Körperverletzung und Tötung)
  • Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte (Approbationsrecht, Kooperationsformen, Vertretung vor den Heilberufsgerichten)
  • Vertragsarztrecht
  • Vertragszahnarztrecht
  • Zulassungsrecht
  • Healthcare Compliance
  • Das ärztliche Gesellschaftsrecht, d.h. zum Beispiel
    • Berufsausübungsgemeinschaften (auch überörtlich)
    • Praxisgemeinschaften/ Organisationsgemeinschaften
    • Teilgemeinschaftspraxen
    • Job-Sharing
    • Auseinandersetzung ärztlicher Gesellschaften
    • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
  • Die Vertragsgestaltung, mithin
    • Verträge für die Praxis (Miet- und Arbeitsvertrag)
    • Praxisgemeinschafts- u. Berufsausübungsgemeinschaftsvertrag
    • Praxiskaufvertrag
    • Arbeitsvertrag
    • Anstellungsvertrag
  • die Arzthaftung, d.h.
    • Abwehr von Schadenersatzansprüchen
    • Korrespondenz mit Haftpflichtversicherern
  • das Arztstrafrecht (Abrechnungsbetrug, Körperverletzung und Tötung)
  • das Berufsrecht der Ärzte und Zahnärzte (Approbationsrecht, Kooperationsformen, Vertretung vor den Heilberufsgerichten)
  • das Vertragsarztrecht u.a. in den Erscheinungsformen
    • Disziplinarverfahren
    • Honorarvergütung (RLV / QZV)
    • Honorarrückforderung
    • Job-Sharing
    • Nachbesetzungsverfahren
    • Medizinisches Versorgungszentrum
    • Plausibilitätsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung
    • Praxisnachfolge
    • Zulassungsverfahren/ Zulassungsentziehung
  • Vertragszahnarztrecht
    • Gründung oder Übernahme einer Zahnarztpraxis
    • Verkauf einer Zahnarztpraxis
    • Disziplinarverfahren
    • Plausibilitätsprüfung
    • Gutachterverfahren
    • Wirtschaftlichkeitsprüfung
    • Abrechnungsprüfung
    • Honorarrückforderung/ Regress
    • Praxisbesonderheiten
  • Zulassungsrecht
    • Strategieberatung vor Ausschreibung
    • Ausschreibungsverfahren
    • Nachbesetzungsverfahren
    • Vertretung vor den Zulassungsausschüssen
    • Widerspruchsverfahren vor den Berufungsausschüssen
  • Healthcare Compliance
    • Die Errichtung oder die Optimierung einer Compliance Regelung in Ihrer Praxis oder Ihrem medizinischen Unternehmen sorgt dafür, dass Regelverstöße vermieden und die Arbeitsabläufe nicht gestört werden.

Immobilienrecht

Der Erwerb oder die Veräußerung einer Immobilie bedürfen der umsichtigen Beratung und Vertragsgestaltung. Auch wenn Verträge über Immobilientransaktionen notariell geschlossen werden, ist der anwaltliche Blick auf die Vertragsformulierungen unerlässlich, nicht zuletzt, weil eine Rechtsberatung durch den Notar nicht erfolgt.

Ich helfe Ihnen bei der Planung und Vorbereitung, prüfe die Ihnen vorgelegten Vertragsentwürfe, gestalte Verträge und begleite Sie bei den Verhandlungen. Auch die Rückabwicklung von Immobilientransaktionen bin ich gern behilflich.

Ferner berate und begleite ich Sie in allen Fragen des Gewerberaummietrechts.

Ebenfalls bin ich im WEG- Recht zu Hause und vertrete sowohl Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltungen als auch einzelne Wohnungseigentümer in spezifischen WEG- Fragen.

Die vertragliche Gestaltung zur Vermeidung streitiger Auseinandersetzungen steht im Mittelpunkt meiner Tätigkeit. Ich verfüge jedoch über einen reichen Erfahrungsschatz bei der gerichtlichen Vertretung der Interessen seiner Mandanten.

Im Immobilienrecht bin ich seit knapp 20 Jahren tätig.

Baurecht

Im Bereich des Baurechts verfüge ich über ein gutes Dutzend Jahre Erfahrung, die ich für Sie gewinnbringend einsetzen kann.

Mir sind die Besonderheiten des Bauprozesses, insbesondere was Kostenrisiken und Verfahrensdauer angeht, gut bekannt. Ich weise Ihnen in Ihrer konkreten Situation einen vernünftigen Weg zum gewünschten Ergebnis.

Ich bin Ihnen in sämtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihre Baustelle behilflich, und unterstütze Sie bei Schwierigkeiten mit Bauträgern. Am Bau beteiligten Unternehmen helfe ich bei der Durchsetzung ihrer Forderungen.

Ich verfüge auch über langjährige Erfahrungen im Bereich des Haftungsrechts. Gern besuche ich auch Ihre Baustelle, um mir ein eigenes Bild von der Situation vor Ort zu machen.

Mit Bausachverständigen bin ich gut vernetzt, so dass Ihnen auch interdisziplinär schnell und kompetent geholfen werden kann.

Erbrecht

Vorbereitung und Begleitung der Rechtsnachfolge im Todesfall oder bereits „unter Lebenden“ sind wichtige Pfeiler dieses Rechtsgebietes. Gerade die Vermeidung späterer Streitigkeiten durch testamentarische Regelung oder Vorkehrungen im Wege der Bevollmächtigung ist Ziel meiner Beratungstätigkeit.

Die umsichtige Gestaltung letztwilliger Verfügungen wie Einzeltestament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag kann aus erbrechtlicher sowie aus erbschaftssteuerrechtlicher Sicht von erheblicher Bedeutung sein.

Ich analysiere Ihre Situation und finde mit Ihnen gemeinsam den Weg, Ihre Rechtsnachfolge bestmöglich zu regeln. Neben der beratenden und gestaltenden Tätigkeit vertrete ich Sie außergerichtlich und gerichtlich in erbrechtlichen Auseinandersetzungen. Gerade Auseinandersetzungen unter Miterben können zeit- und kraftraubend sein und viel Geld kosten. Mir ist es in vielen Fällen gelungen, einen guten Ausgleich zwischen den Beteiligten zu erreichen, ebenso häufig aber auch, die Interessen meiner Mandanten erfolgreich streitig durchzusetzen.

Im Erbrecht blicke ich auf 15 Jahre Erfahrung zurück.

Verkehrsrecht

Seit Beginn meiner Tätigkeit vor 25 Jahren bin ich im Verkehrsrecht tätig.

Auf diesem Gebiet bin ich Ihnen zum einen bei der Abwicklung Ihrer Verkehrsordnungswidrigkeiten und -strafsachen behilflich, gleich ob gegenüber den Verwaltungsbehörden oder vor Gericht.

Zum anderen nimmt hier das zivile Verkehrsrecht einen erheblichen Raum ein.

Neben der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung in Verkehrsunfallsachen mit „Blechschäden“ liegt hier mein besonderer Fokus auf dem Personenschadensrecht. An einen Unfall knüpfen sich oft dramatische Folgen für die Betroffenen und ihre Familien an. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche und deren langfristiger Absicherung.

LASSEN SIE UNS ZUSAMMENARBEITEN

Profitieren Sie von meiner Expertise und persönlichen Betreuung in allen Rechtsfragen – ohne Umwege, direkt zum Ziel.